Bayern Labo

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der bayernlabo.de veröffentlichten Website der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 09.12.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise nicht vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Die verwendeten informationstragenden Videoinhalte enthalten keine synchrone und dynamisch zuschaltbare Audiodeskription. Zudem stehen keine Volltext-Alternativen zur Verfügung.
  2. Die HTML-Strukturelemente für Überschriften und Listen auf der Website sowie in den verlinkten PDF-Dokumenten sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet.
  3. Die verwendeten Texte auf der Website und in den verlinkten PDF-Dokumenten weisen nicht in allen Zuständen ausreichende Helligkeitskontraste auf.
  4. Auf der Website und in den verlinkten PDF-Dokumenten werden teilweise Grafiken für die Darstellung von Schriften verwendet.
  5. Die verwendeten visuellen Informationen von informationstragenden Grafiken und grafischen Bedienelementen sowie deren Zustände auf der Website und in den verlinkten PDF-Dokumenten stellen teilweise keinen Kontrast von mindestens 3:1 zu angrenzenden Farben dar.
  6. Die Website berücksichtigt teilweise keine benutzerdefinierten Browsereinstellungen, wie die Anpassung von Textabständen und Schriften.
  7. Die Website ist nicht ausschließlich mit der Tastatur nutzbar und es kann zu Tastaturfallen kommen.
  8. Bewegte oder automatisch aktualisierte Inhalte sind nicht anhaltbar.
  9. Die Website beinhaltet keine alternativen Zugangswege, wie eine Suchfunktion.
  10. Für komplexe Zeiger-Gesten, wie das Weiterwischen eines Sliders, bestehen auf der Website keine Alternativfunktionen.

Eine Verbesserung der aktuellen Defizite zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis zum 09.06.2023 geplant. Diese Erklärung wurde am 09.12.2022 erstellt und zuletzt am 09.12.2022 aktualisiert.

 

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Tel.: +49 89 2171-08 oder via E-Mail an.

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.