Bayern Labo

Investkredit Kommunal Bayern: Zinsgünstiger Förderkredit für bayerische Kommunen und Zweckverbände

Die Antragsfrist für das laufende Haushaltsjahr endet bis spätestens 30.11. des laufenden Kalenderjahres.

Beratung eines kommunalen Entscheidungsträgers zu Investkredit der BayernLabo vor Kindergarten.

Für die bayerischen Kommunen und Zweckverbände hat die BayernLabo mit dem Investkredit Kommunal Bayern die Möglichkeit geschaffen Infrastrukturmaßnahmen zu finanzieren. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung und wird täglich angepasst. Dabei vergünstigt die BayernLabo die Zinssätze des "KfW-Investitionskredit Kommunen", bei einer Kreditlaufzeit von 5 Jahren für 5 Jahre, bei allen anderen Laufzeiten für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Infrastrukturmaßnahmen wie 

  • Allgemeine Verwaltung (z. B. Rathäuser, Bau- und Betriebshöfe)
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung (z. B. Feuerwehrhäuser, Brandschutz, präventiver Katastrophenschutz)
  • Kommunale und soziale Infrastruktur (z. B. Kindertagesstätten, Schulen, Sporthallen)
  • Stadt- und Dorfentwicklung
  • Nicht umlagefähige Kosten der Erschließung von Wohngebieten
  • Zweckgebundene Investitionszuschüsse / Investitionsförderdarlehen für oben genannte Maßnahmen an kommunale und kommunalnahe Dritte Voraussetzung ist, dass die Kommune/der Zweckverband als Kreditnehmer dafür Sorge trägt, dass im Rahmen der Weitergabe der Mittel (als Zuschuss oder Darlehen) die Beihilfevorschriften des EU-Gemeinschaftsrechts eingehalten werden. Und dass eine Bestätigung des begünstigten Dritten vorliegt, dass dieser für das gleiche Vorhaben keine weitere Förderung der KfW in Anspruch nimmt.
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, mitfinanziert werden. Ferner kann der Erwerb eines Tauschgrundstückes finanziert werden, wenn dieser Kauf eng mit einem konkret anstehenden Investitionsvorhaben verbunden ist. Eine Finanzierung von Grundstücken „auf Vorrat" ist nicht möglich.
  • Informationstechnologie

Es sind maximal drei Vorhaben pro Antrag möglich. Der Mindestkreditbetrag pro Antrag muss sich auf 200.000,00 EUR belaufen. 

Die Mitfinanzierung von Kassenkrediten sowie die Umschuldung bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben sowie von Vorhaben außerhalb Bayerns sind ausgeschlossen.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den „Paris-kompatible Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe“ entnehmen.

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste 

https://www.kfw.de/nachhaltigkeit/Dokumente/KEa4/Kundenversion-Paris-kompatible-Sektorleitlinien_202301-2.pdf

Wie wird gefördert?

Die BayernLabo vergünstigt den Zinssatz des KfW-Programms 208 "IKK-Investitionskredit-Kommunen" für die erste Zinsbindungsperiode.

Bei Kreditbeträgen bis 2 Mio. EUR, kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.

Beträgt der Finanzierungsanteil über 2 Mio. EUR, können maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben gefördert werden. Ein Kredithöchstbetrag ist nicht festgelegt. 

Kombinationsmöglichkeiten

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. 
Eine zusätzliche Inanspruchnahme von Kreditmitteln aus dem KfW-Programm „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (208) oder von Krediten von Landesförderinstituten (LfI), die über die KfW ebenfalls aus dem KfW-Programm „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (208) refinanziert werden, für das im Kreditvertrag genannte Vorhaben (siehe Verwendungszweck des Kreditvertrags) ist ausgeschlossen.

Bürgermeister blickt auf seine Kommune, die durch kommunale Kredite der BayernLabo gefördert wird.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Bayerische kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften und
  • bayerische kommunale Zweckverbände, die auf Basis des Bayerischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit oder des Zweckverbandsgesetzes vom 7. Juni 1939 gegründet wurden sowie deren rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe (bei Zweckverbänden mit Beteiligung privater Mitglieder ist zusätzlich die explizite satzungsmäßige Haftungsübernahme für eventuell ausfallende Umlageverpflichtungen der privaten Mitglieder durch die gemeindlichen Mitglieder erforderlich – dabei muss der Anteil der gemeindlichen Mitglieder nach Stimmrechts- und Umlageanteilen mindestens 2/3 betragen)
  • bayerische Schulverbände auf Basis von Art. 9 BaySchFG;

Dabei darf die Betätigung der oben genannten Antragberechtigten keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts darstellen. 

Förderkonditionen
Kreditprogramm Investkredit Kommunal Bayern
Kreditlaufzeit 5 Jahre, 10 Jahre, 20 Jahre, 30 Jahre
Auszahlung 100 %
Tilgungsfreie Jahre

bei Laufzeit 5 Jahre:
max. 1 Jahr tilgungsfreies Anlaufjahr

bei Laufzeit 10 Jahre:
min. 1 Jahr bis max. 2 Jahre tilgungsfreie Anlaufjahre

bei Laufzeit 20 Jahre:
min. 1 Jahr bis max. 3 Jahre tilgungsfreie Anlaufjahre

bei Laufzeit 30 Jahre:
min. 1 Jahr bis max. 5 Jahre tilgungsfreie Anlaufjahre

Zinssatz Basis ist der KfW-Zinssatz des "IKK-Investitionskredit Kommunen"
Zinsverbilligung Zinsverbilligung durch die BayernLabo für die erste Zinsbindungsperiode
Zinsbindungsperiode

5 Jahre bei Kreditlaufzeit 5 Jahre

10 Jahre bei Kreditlaufzeit 10 Jahre, 20 Jahre, 30 Jahre

Zins- und Tilgungszahlung vierteljährlich nachträglich jeweils zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 30. Dezember
Finanzierungsanteil

bis 2 Mio. EUR Kreditbetrag zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten

über 2 Mio. EUR Kreditbetrag max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten

Aktuelle Zinssätze

Die Basis für den Zinssatz ist der Zins für den "KfW-Investitionskredit Kommunen", der sich am Kapitalmarkt orientiert und an jedem Bankarbeitstag durch die KfW veröffentlicht wird.

Für den Kredit kommt der am Tag des Eingangs des Abrufs geltende Programmzinssatz zur Anwendung, sofern

  • die Abrufvoraussetzungen gegeben sind,
  • der Abruf auf dem BayernLabo-Formular „Abruf Investkredit Kommunal Bayern" per Telefax bis spätestens 12:00 Uhr bei der BayernLabo eingereicht wird; bei späteren Eingängen kommt der am folgenden Frankfurter Bankarbeitstag geltende Programmzinssatz zur Anwendung
  • das Original des Abrufformulars unverzüglich nachgereicht wird.

Die BayernLabo vergünstigt den Zinssatz des KfW-Programms 208 "Investitionskredit Kommunen" für die erste Zinsbindungsfrist.

Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist können neue Konditionen auf Kapitalmarktniveau vereinbart werden.
Die jeweils aktuell geltenden Nominal- und Effektivzinssätze (gemäß PAngV) finden Sie nach Veröffentlichung der KfW-Zinssätze, in der Konditionsübersicht für unsere Förderkredite.

Die aktuellen Zinskonditionen der BayernLabo (freibleibend):

Für Zusagen, die bis zum 31.03.2020 von der BayernLabo erstellt wurden, gilt für den Abruf bei Ausweis eines negativen Zins­satzes gemäß Laufzeit­variante in der folgenden Tabelle immer ein Zinssatz von mindestens 0,00 Prozent p.a. Bei Ausweis eines positiven Zinssatz ist der dort genannte Zinssatz für den Abruf gültig.

Aus technischen Gründen finden sie die aktuellen Zinskonditionen momentan nur auf dieser Seite

Förderantrag der BayernLabo auf Notebook zur Eigenwohnraumförderung.

Wann und wo wird der Förderantrag gestellt?

Der richtige Zeitpunkt

Sie stellen Ihren Antrag im laufenden Haushaltsjahr gemäß Vermögenshaushalt/Vermögensplan (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres) – am besten nach erfolgtem "Spatenstich". Maßnahmen, die begonnen wurden können noch mitfianziert werden, sofern diese noch nicht langfristig durchfinanziert wurden. 

Antragstellung

Bitte reichen Sie Ihre Anträge bis spätestens 30.11. des laufenden Kalenderjahres bei der BayernLabo ein. Anträge können Sie uns unterschrieben vom gesetzlichen Vertreter und gesiegelt vorab per Fax übersenden, diese müssen aber unverzüglich im Original nachgereicht werden.  Wir empfehlen Ihnen vor Antragstellung ein Telefonat mit unseren Kundenbetreuern oder der Kommunal-Hotline 089-2171-22004.

Den Antrag stellen Sie bitte mit dem BayernLabo-Formular "Antrag Investkredit Kommunal Bayern". 
Anträge sind zu richten an: 

Die BayernLabo
Kommunalkredit Bayern
Brienner Str. 16
80333 München 

per Fax an: +49 89 2171-600418  
per Mail an: kommunen@bayernlabo.de

Förderbeispiel

Hier haben wir für Sie Beispiele zusammengestellt, die Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten einer Finanzierung mit dem Investkredit Kommunal Bayern geben.

Bei Vorhaben, deren Bauzeit sich über mehrere Jahre erstreckt, erfolgt die Kreditantragstellung in Abschnitten, bezogen auf das jeweilige Haushaltsjahr. 

Finanzierungsbeispiel für Investitionen mit einem Finanzierungsbedarf bis zu 2 Mio. Euro
Investitionskosten im laufenden Haushaltsjahr Schulsanierung 2,0 Mio. Euro
Gesamtsumme   2,0 Mio. Euro
Finanzierung Investkredit Kommunal Bayern 2,0 Mio. Euro
  Förderung 100 % der Förderkosten
Gesamtfinanzierung   2,0 Mio. Euro
Finanzierungsbeispiel für Investitionen mit einem Finanzierungsbedarf von mehr als 2 Mio. Euro
Investitionskosten im laufenden Haushaltsjahr

Schulsanierung

Baumaßnahme

1,0 Mio. Euro

7,0 Mio. Euro

Gesamtsumme   8,0 Mio. Euro
Finanzierung Investkredit Kommunal Bayern 4,0 Mio Euro
  Förderung 100 % der Förderkosten
 

Eigenmittel

Weitere Kreditmittel

1,5 Mio. Euro

2,5 Mio. Euro

Gesamtfinanzierung   8,0 Mio. Euro