Sie sorgen für Mietwohnungen. Wir für die Finanzierung.
Mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm und dem Bayerischen Modernisierungsprogramm zur Förderung von Mietwohnraum
Sie suchen einen starken und flexiblen Partner für die Finanzierung Ihrer Bau- und Umbaumaßnahmen? Die BayernLabo bietet Bauherren staatliche und staatlich unterstützte Förderprogramme sowie Zuschüsse für den Neubau, den Umbau sowie die Modernisierung von Mietwohnungen in Bayern. Darüber hinaus bieten wir Ihnen zinsgünstige Darlehen mit besten Konditionen und Laufzeiten.
Wir sind Ihr zuverlässiger Finanzierungsexperte bei Mietwohnungsbau-Projekten – erfahren und flexibel.
Die Förderprogramme der BayernLabo zur Mietwohnraumförderung
Staatliche Förderung für Mietwohnraum in Bayern
Die BayernLabo fördert im
Auftrag des Freistaats Bayern den Bau, Umbau sowie die Modernisierung von Mietwohnraum im Freistaat.
Ziel ist es den Bedarf an adäquatem Mietwohnraum in Bayern vor allem in den Ballungsräumen zu decken
und den Anforderungen der modernen Zeit gerecht zu werden.
Die Schwerpunkte der
Förderprogramme liegen bei der energetischen Sanierung und bei der Schaffung von barrierefreiem wie
von bezahlbarem Mietwohnraum. Dabei stehen Dringlichkeit und Bedarf im Vordergrund, z. B.
Studentenwohnheime, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Sozialwohnungen usw.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Schaffung von Mietwohnraum mit Hilfe des Bayerischen Wohnungsbauprogramms zur Förderung von Mietwohnraum
Bayerisches Modernisierungsprogramm
Finanzierungshilfe mit staatlicher Unterstützung fürs Modernisieren und Umbauen von Mietwohnungen und Pflegeplätzen
Darlehensprogramm zur Schaffung von effizientem Mietwohnraum (EMWR)
Ergänzend zur Mietwohnraumförderung tritt am 18. Mai 2022 rückwirkend zum 01. Mai 2022 ein neues Förderprogramm in Kraft.
Berücksichtigt werden Maßnahmen die zugleich mit Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm 2022 gefördert werden. Dazu gehören effiziente/-r Neubau, Änderung und Erweiterung von Gebäuden, sowie der Erwerb von neugeschaffenem effizientem Mietwohnraum. Gefördert werden Projekte, die mindestens den Effizienzhausstandard 55 nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude(BEG) erreichen. Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Bewilligungsstelle. Die Vorrausetzungen für eine Förderung entnehmen sie bitte der Richtlinie EMWR (siehe Downloadbox EMWR am rechten Seitenrand).
Die derzeitigen Konditionen sind wie folgt:
· 10jährige Zinsbindung 2,15 %
· 20jährige Zinsbindung 2,85 %
Das Darlehen ist nach drei tilgungsfreien Jahren mit zunächst jährlich mindestens 1,5 % zzgl. ersparter Zinsen zu tilgen.
Wann und wo wird der Förderantrag gestellt?
Die Fördermittel müssen vor Beginn des zu fördernden Bauvorhabens bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle (Bezirksregierung, Landeshauptstadt München oder Städte Nürnberg und Augsburg) beantragt werden, die eigenverantwortlich über jeden Förderantrag entscheidet. Hier können Sie auch die für die Antragstellung erforderlichen Formulare und weitere Auskünfte erhalten.
Kundenservice

Die BayernLabo berät und begleitet Sie kompetent vor, während und nach der Darlehenslaufzeit. Egal was passiert, wir sind für Sie da!
Downloadcenter

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