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Bayerisches Wohnungsbauprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum

Der Freistaat Bayern gewährt über die BayernLabo im Bayerischen Wohnungsbauprogramm auf der Basis des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) unter anderem befristet zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für den Bau und Erwerb von Eigenwohnraum in der Form von

  • Einfamilienhäusern,
  • Zweifamilienhäusern (einschließlich darin befindlichen Mietwohnraums) und
  • Eigentumswohnungen.

Grundlagen dieser Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sind die Wohnraumförderungsbestimmungen - WFB - 2008 (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 04.12.2007 Az. IIC1-4700-006/07).

Die Eigenwohnraumförderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm ist an Einkommensgrenzen gebunden, deren Höhe von der Zusammensetzung des zu fördernden Haushalts abhängt und die höher sind, als allgemein vermutet wird. Das Darlehen darf

  • beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 % und
  • beim Zweiterwerb höchstens 35 %

der förderfähigen Kosten betragen und ist während der 15-jährigen Belegungsbindung des geförderten Objektes mit jährlich 0,50 % zu verzinsen. Nach der 15-jährigen Belegungsbindung wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins - höchstens auf 7,00 % jährlich - angepasst. Haushalte mit Kindern erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1 500 Euro je Kind im Sinn des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes; das Gleiche gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Förderentscheidung zu erwarten ist.

Die Fördermittel sind vor Baubeginn oder Abschluss des Vertrages über den Erwerb bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle (Landratsamt, kreisfreie Stadt) zu beantragen, die eigenverantwortlich über jeden Förderantrag entscheidet. Hier können Sie auch die für die Antragstellung erforderlichen Formulare und weitere Auskünfte erhalten. Informationen über Ihre Bewilligungsstelle (z.B. die Telefonnummer) können Sie auf dieser Seite oben über Hilfsmittel - Linkliste - Landratsämter und Städte abrufen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wohnen.bayern.de.

Kontakt

BayernLabo
Brienner Straße 22
80333 München

Telefon: +49 89 2171 - 08
Telefax: +49 89 2171 - 600388
bayernlabo@bayernlb.de

persönlich
schriftlich


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